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Montag, 27. Juli 2015. Inländische Einkünfte von Stiftungen mit Sitz in der Schweiz sind auch bei Vefolgung gemeinnütziger Zwecke steuerpflichtig. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine nach Schweizer Recht wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der Steuer befreite Stiftung Schweizerischen Rechts, die in Deutschland Einkünfte erzielt, nicht von der Körperschaftsteuer zu befreien ist. Ein Student kann nicht dagegen vorgehen, wenn der AStA sich nicht nur hochschulpolitisch sonde.CONTENT
This web page to-consulting.blogspot.com states the following, "Inländische Einkünfte von Stiftungen mit Sitz in der Schweiz sind auch bei Vefolgung gemeinnütziger Zwecke steuerpflichtig." We saw that the webpage said " Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine nach Schweizer Recht wegen Verfolgung gemeinnütziger Zwecke von der Steuer befreite Stiftung Schweizerischen Rechts, die in Deutschland Einkünfte erzielt, nicht von der Körperschaftsteuer zu befreien ist." It also said " Ein Student kann nicht dagegen vorgehen, wenn der AStA sich nicht nur hochschulpolitisch sonde."