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Anwalt für Reiserecht

Reiserechts-Blog der Rechtsanwaltskanzlei Bartholl. Mittwoch, 23. März 2011. Reisebedingungen des Reiseveranstalters nur bei Aushändigung an Reisenden gültig. Scheinbare Fristversäumnisse sind beliebte Einreden von Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften. Der ungeprüften und pauschalen Einrede von Fristversäumnissen durch Reiseveranstalter hat der Bundesgerichthof. Bereits mit Entscheidung vom Juni 2004 BGH Urt. v. 03.06.2004, Az X ZR 2803. Der BGH urteilte im Juni 2004 bereits, dass eine Klausel i.

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Reiserechts-Blog der Rechtsanwaltskanzlei Bartholl. Mittwoch, 23. März 2011. Reisebedingungen des Reiseveranstalters nur bei Aushändigung an Reisenden gültig. Scheinbare Fristversäumnisse sind beliebte Einreden von Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften. Der ungeprüften und pauschalen Einrede von Fristversäumnissen durch Reiseveranstalter hat der Bundesgerichthof. Bereits mit Entscheidung vom Juni 2004 BGH Urt. v. 03.06.2004, Az X ZR 2803. Der BGH urteilte im Juni 2004 bereits, dass eine Klausel i.

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